Welche Steigung sollte eine Treppenrampe für den Rollstuhl haben?
Bei der
Bestimmung der optimalen Steigung einer Stufenrampe ist zwischen dem
privaten und dem öffentlichen Bereich zu unterscheiden. Während es im privaten
Bereich keinerlei gesetzliche Vorgaben zur Steigung der Rampe für eine Treppe gibt, sind im
öffentlichen Raum die Vorgaben der DIN 18040 zu beachten.
Hier stellen wir Ihnen die wichtigsten Empfehlungen und Vorgaben zur Rampensteigung kurz vor:
- Privater Bereich: Wir empfehlen Ihnen, die Steigung der Treppenrampe in Abhängigkeit von des Rollstuhltyps (elektrisch/manuell) sowie der physischen Verfassung des Rollstuhlfahrers und der Anwesenheit einer Hilfsperson zu bestimmen. Bei Selbstfahrern empfehlen wir, eine Steigung von 10 % nicht zu überschreiten. Ist eine starke Hilfsperson anwesend, kann eine Steigung von bis zu 20 % realisiert werden. Weitere Informationen dazu haben wir hier auf unserer Infoseite für Sie zusammengestellt.
- Öffentlicher Bereich: Im öffentlichen Bereich gelten die Vorgaben der Norm DIN 18040, wenn Sie eine Rampe für Treppen montieren möchten. Diese schreiben eine maximale Steigung von 6 % für Treppenrampen vor. Dadurch wird sichergestellt, dass auch Selbstfahrer ohne Hilfsperson die Rampe mit geringem Kraftaufwand befahren können. Die Vorgaben der DIN-Norm gelten zwar nur für fest installierte Treppenrampen, aber auch bei mobilen Rampen ist eine möglichst geringe Steigung anzustreben. Alle relevanten Informationen zur Norm haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Im Folgenden finden Sie ein praxisnahes Beispiel zur Berechnung der Länge bei einer Rollstuhlrampe für eine Treppe mit 3 Stufen.
Situation
Treppe 3 Stufen je 18 cm = Gesamthöhe 54 cm
Lösung: Rampenlänge = Höhendifferenz gesamt / Steigung
Privater Bereich - Rollstuhlfahrer mit starker Hilfsperson - Steigung 20 %
54 cm / 0,20 = 270 cm
Öffentlicher Bereich - DIN 18040 - Steigung 6 %
54 cm / 0,06 = 900 cm
Hinweis: Rampen über 600 cm benötigen ein Ruhepodest