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  1. Infoportal
  2. Rollstuhlrampe auf Rezept - Förderungsmöglichkeiten

Rollstuhlrampe auf Rezept - Übersicht der Förderungsmöglichkeiten


Autor: Patrick Barth - Lesezeit circa 3 Minuten - Stand: 02.02.2023

So gelingt die Finanzierung der Rollstuhlrampe

Ob ein plötzlicher Unfall, eine Krankheit oder weniger Bewegungsmöglichkeiten im Alter – bei eingeschränkter Mobilität steht häufig die barrierefreie Gestaltung des Eigenheims an. Durch die Investition in bauliche Maßnahmen oder eine geeignete Rollstuhlrampe kommt auf die Betroffenen eine erhebliche finanzielle Belastung zu.

Gesetzliche Kassen und Versicherungen übernehmen in vielen Fällen einen Teil der Kosten und zahlen den Betroffenen Zuschüsse aus. Doch oft ist den Betroffenen gar nicht bewusst, wer für die Finanzierung infrage kommt, welche Rollstuhlrampe förderfähig ist und worauf beim Kauf der Rampe zu achten ist. In diesem Beitrag bringen wir Licht ins Dunkel und klären auf.


Inhaltsverzeichnis

      1. Übersicht der Kostenträger
        1. Pflegekasse
        2. Krankenkasse
        3. Rentenversicherung
        4. Unfallversicherung
      2. Die Förderung einer Rollstuhlrampe beantragen – so geht’s
      3. Der Förderbescheid ist positiv - was nun?
        1. Förderung der Rollstuhlrampe mit Vorleistung
        2. Förderung der Rollstuhlrampe ohne Vorleistung

So gelingt die Finanzierung der Rollstuhlrampe

Ob ein plötzlicher Unfall, eine Krankheit oder weniger Bewegungsmöglichkeiten im Alter – bei eingeschränkter Mobilität steht häufig die barrierefreie Gestaltung des Eigenheims an. Durch die Investition in bauliche Maßnahmen oder eine geeignete Rollstuhlrampe kommt auf die Betroffenen eine erhebliche finanzielle Belastung zu.

Gesetzliche Kassen und Versicherungen übernehmen in vielen Fällen einen Teil der Kosten und zahlen den Betroffenen Zuschüsse aus. Doch oft ist den Betroffenen gar nicht bewusst, wer für die Finanzierung infrage kommt, welche Rollstuhlrampe förderfähig ist und worauf beim Kauf der Rampe zu achten ist. In diesem Beitrag bringen wir Licht ins Dunkel und klären auf.


Inhaltsverzeichnis

      1. Übersicht der Kostenträger
        1. Pflegekasse
        2. Krankenkasse
        3. Rentenversicherung
        4. Unfallversicherung
      2. Die Förderung einer Rollstuhlrampe beantragen – so geht’s
      3. Der Förderbescheid ist positiv - was nun?
        1. Förderung der Rollstuhlrampe mit Vorleistung
        2. Förderung der Rollstuhlrampe ohne Vorleistung

1.1. Pflegekasse

In bestimmten Situationen übernimmt die Pflegeversicherung einen Teil der Kosten für Ihre neue Rollstuhlrampe. Dafür müssen aber einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Pflegegrad: Der Betroffene wurde einem der anerkannten Pflegegrade I-V zugeordnet.
  • Notwendigkeit: Die Notwendigkeit für eine Rollstuhlrampe muss durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) bestätigt werden.
  • Dauerhafte Erleichterung: Damit die Rollstuhlrampe förderfähig ist, muss sie die Pflege des Betroffenen dauerhaft erleichtern. Hinweis: Die Voraussetzung der „Dauerhaftigkeit“ ist bei fest installierten Rollstuhlrampen in der Regel gegeben, da es sich um eine dauerhafte Lösung handelt.
  • Wohnsituation: Die Förderfähigkeit besteht, wenn der Betroffene entweder in einer eigenen Wohnung, einer WG für Senioren oder auch in einer Einrichtung für betreutes Wohnen lebt. Mindestens eine private Kontaktperson muss für die Pflege und Betreuung zuständig sein.

Wenn die hier aufgelisteten Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie seitens der Pflegeversicherung mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 4.000 € rechnen.

Wichtig: Die maximale Fördersumme von 4.000 € bezieht sich jeweils auf einen Umbau, auch wenn dieser aus mehreren Maßnahmen besteht. Wenn Sie also zeitgleich zum Einbau der Rampe auch eine Tür verbreitern, dann wird die Gesamtmaßnahme mit bis zu 4.000 € unterstützt. Erst, wenn sich die Pflegesituation so verändert, dass weitere Maßnahmen erforderlich sind, kann der Zuschuss erneut beantragt werden.


uebersicht der voraussetzungen einer rollstuhlrampen-foerderung durch die pflegekasse

1.1. Pflegekasse

In bestimmten Situationen übernimmt die Pflegeversicherung einen Teil der Kosten für Ihre neue Rollstuhlrampe. Dafür müssen aber einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Pflegegrad: Der Betroffene wurde einem der anerkannten Pflegegrade I-V zugeordnet.
  • Notwendigkeit: Die Notwendigkeit für eine Rollstuhlrampe muss durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) bestätigt werden.
  • Dauerhafte Erleichterung: Damit die Rollstuhlrampe förderfähig ist, muss sie die Pflege des Betroffenen dauerhaft erleichtern. Hinweis: Die Voraussetzung der „Dauerhaftigkeit“ ist bei fest installierten Rollstuhlrampen in der Regel gegeben, da es sich um eine dauerhafte Lösung handelt.
  • Wohnsituation: Die Förderfähigkeit besteht, wenn der Betroffene entweder in einer eigenen Wohnung, einer WG für Senioren oder auch in einer Einrichtung für betreutes Wohnen lebt. Mindestens eine private Kontaktperson muss für die Pflege und Betreuung zuständig sein.

Wenn die hier aufgelisteten Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie seitens der Pflegeversicherung mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 4.000 € rechnen.

Wichtig: Die maximale Fördersumme von 4.000 € bezieht sich jeweils auf einen Umbau, auch wenn dieser aus mehreren Maßnahmen besteht. Wenn Sie also zeitgleich zum Einbau der Rampe auch eine Tür verbreitern, dann wird die Gesamtmaßnahme mit bis zu 4.000 € unterstützt. Erst, wenn sich die Pflegesituation so verändert, dass weitere Maßnahmen erforderlich sind, kann der Zuschuss erneut beantragt werden.


1.2. Krankenkasse

Die Krankenkasse ist immer dann zuständig, wenn die Rollstuhlrampe in erster Linie der Behandlung einer Krankheit dient. Die Rampe ist beispielsweise dann eine Voraussetzung für den Behandlungserfolg, wenn ein Patient nach einem Schlaganfall vorübergehend einen Rollator als Mobilitätshilfe benötigt. Die Rampe hat hier also eine vorbeugende Funktion, indem sie eine drohende Behinderung vermeidet beziehungsweise diese ausgleicht.

Wichtig: Die Krankenkasse fördert grundsätzlich nur mobile Rollstuhlrampen mit einem Gewicht von bis zu 25 kg. Diese Anforderung entspricht der oben erläuterten Voraussetzung, dass es sich bei der Anschaffung um eine temporäre Maßnahme handelt.

Unser Tipp: Achten Sie bei der Auswahl einer passenden Rollstuhlrampe auf eine offizielle Hilfsmittelnummer – diese erleichtert die Beantragung einer Förderung durch die Krankenkasse. In unserem Hilfsmittelverzeichnis finden Sie einen Überblick über alle Rollstuhlrampen, die diese Voraussetzung erfüllen.


uebersicht der voraussetzungen zur foerderung einer rollstuhlrampe durch die krankenkasse

1.2. Krankenkasse

Die Krankenkasse ist immer dann zuständig, wenn die Rollstuhlrampe in erster Linie der Behandlung einer Krankheit dient. Die Rampe ist beispielsweise dann eine Voraussetzung für den Behandlungserfolg, wenn ein Patient nach einem Schlaganfall vorübergehend einen Rollator als Mobilitätshilfe benötigt. Die Rampe hat hier also eine vorbeugende Funktion, indem sie eine drohende Behinderung vermeidet beziehungsweise diese ausgleicht.

Wichtig: Die Krankenkasse fördert grundsätzlich nur mobile Rollstuhlrampen mit einem Gewicht von bis zu 25 kg. Diese Anforderung entspricht der oben erläuterten Voraussetzung, dass es sich bei der Anschaffung um eine temporäre Maßnahme handelt.

Unser Tipp: Achten Sie bei der Auswahl einer passenden Rollstuhlrampe auf eine offizielle Hilfsmittelnummer – diese erleichtert die Beantragung einer Förderung durch die Krankenkasse. In unserem Hilfsmittelverzeichnis finden Sie einen Überblick über alle Rollstuhlrampen, die diese Voraussetzung erfüllen.


1.3. Rentenversicherung

Wenn die Rollstuhlrampe der medizinischen Rehabilitation des Patienten dient, dann kommt gegebenenfalls die Rentenversicherung für die Förderung infrage. Dabei ist zu beachten, dass der Anschaffung der Rampe jeweils eine Reha-Maßnahme vorausgeht und zudem das Wohnumfeld auf die neue Situation anzupassen ist.


1.4. Unfallversicherung

Wenn die Gehbehinderung durch einen Unfall im Beruf zustande gekommen ist, dann kommt die Unfallversicherung in der Regel für die Kosten der Rollstuhlrampe auf. Wir empfehlen Ihnen, sich für genauere Informationen zu Ihrem Fall an Ihre Berufsgenossenschaft zu wenden.


2. Die Förderung einer Rollstuhlrampe beantragen – so geht’s

Mit diesen drei Schritten kommen Sie so schnell und unkompliziert wie möglich an Ihre Förderung:

  • Wenden Sie sich an den zuständigen Kostenträger
  • Fordern Sie bei uns ein unverbindliches Angebot für die Rampe Ihrer Wahl an
  • Reichen Sie das Angebot beim Kostenträger zur Genehmigung ein

Unser Tipp für ein schnelles Antragsverfahren: Nehmen Sie mit der Stelle Kontakt auf, die für Ihre Situation als Kostenträger infrage kommt.  Um das Verfahren zu beschleunigen, reichen Sie direkt ein Angebot beziehungsweise einen Kostenvoranschlag für die Rollstuhlrampe ein und achten Sie darauf, dass die ausgewählte Rampe über eine offizielle Hilfsmittelnummer verfügt.

Gerne erstellen wir für Sie ein maßgeschneidertes Angebot. Schreiben Sie uns dazu einfach eine E-Mail an kontakt@thiele-shop.de oder nutzen Sie das Kontaktformular – wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.

Hinweis zum Förderantrag bei der Pflegekasse: Wenn Sie bereits über ein Gutachten seitens des MDK oder MEDICPROOF verfügen und in diesem Gutachten die Anschaffung einer Rollstuhlrampe empfohlen wird, dann ist diese Empfehlung mit einer Bewilligung durch die Pflegekasse gleichgestellt.


3. Der Förderbescheid ist positiv – was nun?

Üblicherweise gehen Sie als Antragssteller bei Bestätigung durch die zuständige Kasse zunächst in Vorleistung und bestellen die Rollstuhlrampe. Im Anschluss wickeln Sie die Erstattung des Förderbetrags dann mit dem Kostenträger ab.

Da dieser Prozess durchaus Zeit in Anspruch nehmen kann, ist er für die Betroffenen nicht nur mit Bürokratie, sondern auch mit einer finanziellen Belastung verbunden. Um unseren Kunden die Abwicklung zu erleichtern, bieten wir den Service eine direkte Abwicklung mit der zuständigen Kasse an. Der Vorteil: Als Besteller gehen Sie zu keinem Zeitpunkt in Vorleistung, sondern zahlen lediglich den ausstehenden Restbetrag.

Die beiden Varianten im Detail:

3.1. Förderung der Rollstuhlrampe mit Vorleistung

Standardmäßig rechnen Sie den Förderzuschuss nach dem Kauf der Rampe selbst mit der zuständigen Kasse ab. Sie zahlen dabei zunächst den vollen Kaufpreis und beantragen dann die Kostenerstattung beim zuständigen Förderträger.

3.2. Förderung der Rollstuhlrampe ohne Vorleistung

Um Betroffenen die Anschaffung einer Rollstuhlrampe zu erleichtern, bietet der Thiele-Shop eine direkte Abwicklung der Fördersumme mit der Kasse an. Dabei holen Sie zunächst ein unverbindliches Angebot für die Rampe Ihrer Wahl ein und lassen sich dieses Angebot von der Kasse bestätigen. Sie können die Rampe nun bestellen, ohne in finanzielle Vorleistung zu treten – und wir kümmern uns für Sie um die Auszahlung des genehmigten Förderbetrags.

Nachdem wir Ihre Abtretungserklärung erhalten haben, geben wir die Fertigung der Rollstuhlrampe unmittelbar in Auftrag und senden Sie Ihnen dann nach Fertigstellung kostenfrei zu. Weitere Informationen zum Ablauf des Verfahrens finden Sie auch hier auf unserer Infoseite.

Bitte beachten Sie: Der maximale Förderbetrag der Pflegekasse liegt bei 4.000 Euro und umfasst dabei jeweils mehrere Einzelmaßnahmen, die im Zusammenhang mit der barrierefreien Gestaltung stehen. Das heißt: Wenn die Kasse bereits einen Betrag von 3.000 Euro für eine Einzelmaßnahme bewilligt hat, können nur noch 1.000 weitere Euro als Förderleistung beantragt werden. Wenn die Rollstuhlrampe Ihrer Wahl nun 2.000 Euro kostet, tragen Sie 1.000 Euro selbst.


Sie haben Fragen oder Wünsche?

Kontaktieren Sie uns bequem per Kontaktformular, E-Mail oder Telefon.

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