DIN EN 131 - die Leiternorm im Überblick
Autor: Patrick Barth - Lesezeit circa 8 Minuten - Stand: 02.01.2024
Die technische Norm DIN EN 131 gilt als das wichtigste Regelwerk für den gewerblichen und privaten Gebrauch von Leitern. Als mehrteiliges Sammelwerk mit technischen Vorgaben ist die DIN-Norm gerade für Handwerks- und Gewerbebetriebe ein wichtiges Regelwerk.
Die im Thiele-Shop angebotenen Leitern genügen den Anforderungen der DIN und eignen sich sowohl für den professionellen Gebrauch (Einsatz im Gewerbe) als auch für den nicht-professionellen Gebrauch (Einsatz im Privatbereich).
Inhaltsverzeichnis
- DIN EN 131 Teil 1 - Benennung, Bauarten und Funktionsmaße
- DIN EN 131 Teil 2 - Anforderungen, Prüfung und Kennzeichnung
- DIN EN 131 Teil 3 - Kennzeichnung und Gebrauchsanleitung
- DIN EN 131 Teil 4 - Ein- oder Mehrgelenkleitern
- Weitere Leitnormen im Überblick
- DIN EN 131 Teil 5 - Leiterzubehör
- DIN EN 131 Teil 6 - Teleskopleitern
- DIN EN 131 Teil 7 - Mobile Podestleitern
- DIN EN 131 Teil 8 - Leitern mit separater Plattform
- Häufige Fragen
1. DIN EN 131 Teil 1 - Benennung, Bauarten und Funktionsmaße
Im ersten Teil der Leitern-Norm dreht sich alles um Benennungen, Bauarten und Funktionsmaße – der technische Fokus liegt dabei aber klar auf der Standbreite von Leitern. Diese ist ausschlaggebend für die Stabilität der Leiter im Arbeitseinsatz und genießt daher höchste Priorität.
Teil 1 der DIN EN 131 trat zum 01. Januar 2018 mit umfangreichen Normänderungen in Kraft. Die wichtigsten Vorgaben aus Teil 1 im Überblick:
- Leitern mit einer Länge von mehr als 3 Metern müssen eine größere Standbreite aufweisen. Die Umsetzung dieser Vorgabe lässt sich in der Praxis durch eine Traverse oder eine konische Bauweise erzielen. Diese erhöhen die Standbreite.
- Bei Mehrzweckleitern oder Schiebeleitern gilt: Wenn einzelne Leiterteile eine Länge von mehr als 3 Metern aufweisen, dann dürfen Sie nur unter der Voraussetzung von der Leiter getrennt werden, dass sie ebenfalls eine Standverbreiterung aufweisen.
- Für ältere Leitern gilt zwar ein Bestands-Schutz, der sie von der verpflichtenden Nachrüstung mit einer Traverse befreit. Allerdings sind alle Bestandsleitern einer Gefährdungsbeurteilung zu unterziehen, um die Standsicherheit zu prüfen. Wir empfehlen grundsätzlich, Leitern mit einer Länge von mehr als 3 Metern mit einer Traverse oder einer Standverbreiterung nachzurüsten.
Standverbreiterung = Leiterbreite + Leiterlänge x 0,1
Das heißt in der Praxis: Eine 0,5 m breite Leiter mit einer Länge von 4 Metern ist mit einer 0,9 m Standverbreiterung nachzurüsten.
Im ersten Teil der Leitern-Norm dreht sich alles um Benennungen, Bauarten und Funktionsmaße – der technische Fokus liegt dabei aber klar auf der Standbreite von Leitern. Diese ist ausschlaggebend für die Stabilität der Leiter im Arbeitseinsatz und genießt daher höchste Priorität.
Teil 1 der DIN EN 131 trat zum 01. Januar 2018 mit umfangreichen Normänderungen in Kraft. Die wichtigsten Vorgaben aus Teil 1 im Überblick:
- Leitern mit einer Länge von mehr als 3 Metern müssen eine größere Standbreite aufweisen. Die Umsetzung dieser Vorgabe lässt sich in der Praxis durch eine Traverse oder eine konische Bauweise erzielen. Diese erhöhen die Standbreite.
- Bei Mehrzweckleitern oder Schiebeleitern gilt: Wenn einzelne Leiterteile eine Länge von mehr als 3 Metern aufweisen, dann dürfen Sie nur unter der Voraussetzung von der Leiter getrennt werden, dass sie ebenfalls eine Standverbreiterung aufweisen.
- Für ältere Leitern gilt zwar ein Bestands-Schutz, der sie von der verpflichtenden Nachrüstung mit einer Traverse befreit. Allerdings sind alle Bestandsleitern einer Gefährdungsbeurteilung zu unterziehen, um die Standsicherheit zu prüfen. Wir empfehlen grundsätzlich, Leitern mit einer Länge von mehr als 3 Metern mit einer Traverse oder einer Standverbreiterung nachzurüsten.
Standverbreiterung = Leiterbreite + Leiterlänge x 0,1
Das heißt in der Praxis: Eine 0,5 m breite Leiter mit einer Länge von 4 Metern ist mit einer 0,9 m Standverbreiterung nachzurüsten.
2. DIN EN 131 Teil 2 - Anforderungen, Prüfung und Kennzeichnung
Der zweite Teil der Leiternorm ist seit Dezember 2017 in Kraft und befasst sich mit den Anforderungen und Prüfverfahren für tragbare Leitern. Die Norm nimmt dabei eine wichtige Unterteilung der Leitern in die Kategorien
- Professional (gewerblicher Einsatz)
- Non-professional (privater Einsatz)
vor. Diese Klassifizierung hat einen maßgeblichen Einfluss auf die anzuwendenden Prüfungen. Aufgrund des zu erwartenden intensiven Gebrauchs müssen professionelle Leitern für den gewerblichen Einsatz 50.000 Prüfzyklen standhalten, bei Leitermodellen für den privaten Einsatz ist diese Anzahl mit 10.000 Zyklen erheblich geringer. Der Test über Lastzyklen dient der Sicherstellung, dass die Leiter ihre Mindest-Lebensdauer auch in der Praxis zuverlässig erreicht.
Die konkret anzuwendenden Prüfverfahren unterscheiden sich in Abhängigkeit vom Leitertyp, zu den gängigen Methoden gehören:
Für gewerbliche Anwender ist im Teil 2 der Leiter-Norm neu, dass nun eine klare Abgrenzung zwischen privaten und professionellen Leitern vorgenommen wird. Daher ist im beruflichen Alltag wichtig, dass ausschließlich Leitern verwendet werden, die für den „beruflichen Gebrauch“ vorgesehen sind.
- Festigkeitsprüfung von Leitern in der Gebrauchsstellung
- Nachweise der Steifigkeit gegen Verdrehen bzw. Verwindung im Rahmen einer Torsionsprüfung (bei Stehleitern und Anlegeleitern)
- Prüfung der Dauerhaltbarkeit bei Stehleitern
- Prüfung der Rutschhemmung durch Rutschprüfung der Leiterfüße
- Prüfung der Festigkeit von Stabilisierungseinrichtungen wie Stützen
3. DIN EN 131 Teil 3 - Kennzeichnung und Gebrauchsanleitung
Der dritte Teil der Leiternorm DN EN 131 ist seit dem 01. März 2018 in Kraft und bezieht sich auf die ordnungsgemäße Kennzeichnung der Leiter sowie die Erfordernis einer Gebrauchsanleitung. Die Norm gibt vor, dass der Hersteller zusammen mit der Leiter eine gedruckte Gebrauchsanweisung liefern muss – die Möglichkeit zum Download einer digitalen Fassung ist nicht ausreichend.
Wichtig ist zudem, dass die Gebrauchsanweisung in die Sprachen der Länder übersetzt wird, in denen die Leiter verkauft wird. Der inhaltliche Schwerpunkt der Gebrauchsanweisung liegt auf Angaben zu Prüfung, Wartung, Montage, Lagerung und Verwendungsmöglichkeit.
In puncto Kennzeichnungspflicht macht die Norm DIN EN 131-3 überarbeitete Vorgaben zu den Sicherheitskennzeichnungen (in Form von Piktogrammen) sowie zur Festlegung allgemein gültiger Sicherheitszeichen gemäß ISO 3864-2 und weiterer Sicherheitsinformationssymbole. Die bei Leitern verwendeten Piktogramme inklusive hilfreicher Erläuterungen können Sie hier als PDF-Datei herunterladen:
3. DIN EN 131 Teil 3 - Kennzeichnung und Gebrauchsanleitung
Der dritte Teil der Leiternorm DN EN 131 ist seit dem 01. März 2018 in Kraft und bezieht sich auf die ordnungsgemäße Kennzeichnung der Leiter sowie die Erfordernis einer Gebrauchsanleitung. Die Norm gibt vor, dass der Hersteller zusammen mit der Leiter eine gedruckte Gebrauchsanweisung liefern muss – die Möglichkeit zum Download einer digitalen Fassung ist nicht ausreichend.
Wichtig ist zudem, dass die Gebrauchsanweisung in die Sprachen der Länder übersetzt wird, in denen die Leiter verkauft wird. Der inhaltliche Schwerpunkt der Gebrauchsanweisung liegt auf Angaben zu Prüfung, Wartung, Montage, Lagerung und Verwendungsmöglichkeit.
In puncto Kennzeichnungspflicht macht die Norm DIN EN 131-3 überarbeitete Vorgaben zu den Sicherheitskennzeichnungen (in Form von Piktogrammen) sowie zur Festlegung allgemein gültiger Sicherheitszeichen gemäß ISO 3864-2 und weiterer Sicherheitsinformationssymbole. Die bei Leitern verwendeten Piktogramme inklusive hilfreicher Erläuterungen können Sie hier als PDF-Datei herunterladen:
4. DIN EN 131 Teil 4 - Ein- oder Mehrgelenkleitern
Der vierte Teil der Leiternorm wurde im Juni 2020 veröffentlicht und bezieht sich auf Ein- oder Mehrgelenkleitern. Dazu gehören insbesondere Mehrzweckleitern, Teleskopleitern oder auch als Arbeitsbühne nutzbare Mehrgelenkleitern. Für diese Leitertypen gelten in Zusammenhang mit den Normteilen EN 131-1, EN 131-2 und EN 131-3 spezielle Anforderungen, Prüfvorgaben und Kennzeichnungspflichten.
Wichtige Vorgaben der DIN EN 131-4 im Überblick:
- Für Teleskop- und Mehrweckleitern mit einer Höhe von mehr als 3 Metern ist eine Standverbreiterung vorzusehen.
- Vielzweckleitern (auch als Kofferraumleitern bekannt), die als Arbeitsplattform genutzt werden können, sind direkt mit einer passenden rutschfesten Plattform auszuliefern.
- Geschweifte Leitern sind gegen seitliches Abrutschen zu sichern, wenn sie als Anlegeleitern genutzt werden, etwa mit einem Zurrgurt.
4. DIN EN 131 Teil 4 - Ein- oder Mehrgelenkleitern
Der vierte Teil der Leiternorm wurde im Juni 2020 veröffentlicht und bezieht sich auf Ein- oder Mehrgelenkleitern. Dazu gehören insbesondere Mehrzweckleitern, Teleskopleitern oder auch als Arbeitsbühne nutzbare Mehrgelenkleitern. Für diese Leitertypen gelten in Zusammenhang mit den Normteilen EN 131-1, EN 131-2 und EN 131-3 spezielle Anforderungen, Prüfvorgaben und Kennzeichnungspflichten.
Wichtige Vorgaben der DIN EN 131-4 im Überblick:
- Für Teleskop- und Mehrweckleitern mit einer Höhe von mehr als 3 Metern ist eine Standverbreiterung vorzusehen.
- Vielzweckleitern (auch als Kofferraumleitern bekannt), die als Arbeitsplattform genutzt werden können, sind direkt mit einer passenden rutschfesten Plattform auszuliefern.
- Geschweifte Leitern sind gegen seitliches Abrutschen zu sichern, wenn sie als Anlegeleitern genutzt werden, etwa mit einem Zurrgurt.
5. Weitere Leitnormen im Überblick
Neben den hier erläuterten Leiternormen gibt es weitere Normen, die teilweise noch in Erstellung sind und in Zukunft veröffentlicht werden. Hier finden Sie einen Überblick relevanter Leiternormen:
DIN EN 131-5 (Zubehör für Leitern): Der fünfte Teil befindet sich aktuell in der Erstellung, ein Veröffentlichungszeitpunkt ist bisher nicht bekannt.
DIN EN 131-6 (Teleskopleitern): Der sechste Teil bezieht sich ausschließlich auf Leitern, die ausziehbare, ineinanderlaufende Holme aufweisen. Die in Deutschland beliebte Teleskopleiter ist aber Gegenstand der DIN EN 131-4.
DIN EN 131-7 (Mobile Podest Leitern): Speziell für mobile Leitern mit einem bis zu 1 m² großen Arbeitspodest macht Teil 5 Vorgaben zu Bauweise und Nutzung. So darf die mobile Leiter maximal 5 Meter hoch sein, nur von einer Person genutzt werden und maximal mit 150 kg belastet werden. Neben diesen Vorgaben enthält die Norm auch Regeln zur Prüfung, diese verweisen aber in weiten Teilen auf die DIN EN 131-2.
DIN EN 131-8 (Leitern mit separater Plattform): Der achte Teil bezieht sich auf Arbeitsbühnen beziehungsweise Plattformen, die zwischen zwei Leitern eingehängt werden können. Dieser Teil ist ebenfalls noch in Erstellung, ein Zeitpunkt für die Veröffentlichung ist noch nicht bekannt.
6. Häufige Fragen
Eine der wichtigsten Neuerungen durch die Leiternorm DIN EN 131 ist die Forderung, dass neue Leitern mit einer Länge von mehr als 3 Metern grundsätzlich mit einer Standverbreiterung auszustatten sind. Alte Leitern genießen hier zwar Bestandsschutz, müssen aber dennoch einer Gefahrenprüfung unterzogen werden. Den Sicherheitsbeauftragten empfehlen wir grundsätzlich, alle mehr als 3 Meter langen Leitern mit einer Traverse beziehungsweise Standverbreiterung auszustatten, wenn dies technisch möglich ist. Mit einer klappbaren Traverse gelingt diese Nachrüstung besonders elegant, denn sie erlaubt optimales Handling bei geringem Stau- bzw. Transportraum.
Für die Verwendung von Leitern im Gewerbe gilt grundsätzlich: Die Leiter muss für den beruflichen Gebrauch zugelassen und entsprechend gekennzeichnet sein. Alle Leitern im Thiele-Shop erfüllen diese Bedingungen und sind sowohl für den gewerblichen als auch privaten Gebrauch geeignet.
Grundsätzlich gilt, dass eine Norm immer erst mit ihrer Veröffentlichung in Kraft tritt. Dabei gelten Übergangsfristen, um die Hersteller nicht zu überlasten.
Für die hier erläuterten Normen sind die folgenden Zeitpunkte maßgeblich. Diese geben an, ab wann die Norm verpflichtend einzuhalten ist:
• DIN EN 131-1: ab 01.01.2018
• DIN EN 131-2: ab 01.12.2017
• DIN EN 131-3: ab 01.03.2018
• DIN EN 131-4: ab 01.10.2020
Für die hier aufgeführten Spezialleitern gelten aufgrund der unterschiedlichen technischen Besonderheiten spezielle Normen, diese sind bei beruflichem Gebrauch einzuhalten. Vorgaben zu den verschiedenen Leitertypen finden Sie in der Norm DIN 4567, diese ist unterteilt in:
• DIN 4567-1: Obstbaumleitern aus Holz und Aluminium
• DIN 4567-2: Glasreiniger Leitern
• DIN 4567-3: Bauleitern
• DIN 4567-4: Dachleiter
Eine ausführliche Erläuterung der Norm DIN 4567-4 haben wir für Sie auf unserer Infoseite „DIN 4567-4 - Norm für Dachauflegeleitern“ zusammengestellt.